IPhone-Besitzer in den Vereinigten Staaten dürfen ihre Smartphoneohne schlechtes Gewissen knacken, um fremde Software zu installieren. Der zuständige Leiter der Bibliothek des US-Kongresses hat das sogenannte «Jailbreaking» erlaubt. Apple hatte dagegen die Meinung vertreten, dass ein Jailbreak gegen geltendes Recht verstoße.
Der Kongressbibliothekar überwacht, ob die scharfen Urheberrechtsgesetze in den USA nicht einen Schritt zu weit gehen. Sollte das im Einzelfall passieren, kann er eine Ausnahme machen – wie jetzt namentlich beim iPhone und anderen Smartphones. Damit können Nutzer, die ihr Handy geknackt haben, nicht mehr vom Unternehmen belangt werden. Wohl aber laufen sie weiterhin Gefahr, ihre Garantie zu verlieren.
Apple kontrolliert, welche Programme in den iTunes App Store und damit auf das iPhone. Apple-Chef Steve Jobs begründet seine Haltung damit, die Nutzer vor schadhafter Software oder Betrug schützen zu wollen. Verbraucherschützer sehen in der Praxis eine Wettbewerbsbehinderung und Gängelung der Kunden.
Besitzer eines iPhones riskieren aber, mit einem Jailbreak die Garantie zu verlieren. Darauf wies ein Apple-Sprecher den Onlinedienst Cult of Mac hin: “Die Mehrheit der Kunden wendet Jailbreaks nicht an, weil das zum Verfall der Garantie führen kann und das iPhone womöglich instabil und unzuverlässig arbeitet.”
Die Düsseldorfer Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Kanzlei Borgelt & Partner begrüßte, “dass es anders als in Deutschland nun eine klare Aussage zu diesem Thema gibt». In beiden Ländern sei die Integrität von Software urheberrechtlich geschützt. “Strafrechtlich ist ein ‘Jailbreak’ nicht relevant, wenn dies ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch stattfindet”, sagte Dzepina der Nachrichtenagentur dpa. Dies ergebe sich aus Paragraf 108b des Urheberrechtsgesetzes.
Mit Blick auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Apple, die jeden Eingriff in die Software untersagen, erklärte die Anwältin, hier gehe das Urheberrecht in Deutschland den vertraglichen Bestimmungen von Apple vor.
Einschätzung von Borgelt & Partner zur Rechtslage in Deutschland
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